Das umstrittene Dokument der Herbstsitzung der Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten: Versöhnung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II

Das umstrittene Dokument der Herbstsitzung der Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten: Versöhnung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II

Dieses Dokument wurde am 9. Oktober vom Leitungsgremium der Generalkonferenz zur weiteren Prüfung und Überarbeitung an den Ausschuss zurückverwiesen, der für den Entwurf verantwortlich ist. In einem Jahr soll dann abgestimmt werden. Die Übersetzung wurde angefertigt, damit das Dokument, soweit möglich, auch für den Laien verständlicher und leichter lesbar wird. Dies geht hier und da auf Kosten der wörtlichen Genauigkeit. Entwurf vom Generalkonferenzkomitee zur Überprüfung der Einheit in der Mission (Unity in Mission Oversight Committee)

Paragraph A

Das Komitee der Generalkonferenz verpflichtet sich zu gottgefälliger Nachsicht, christlicher Nächstenliebe und versöhnender Gnade, wenn ein Fall von Nichtkonformität vorliegt und Bestimmungen missachtet werden. Es ist ihm ein großes Anliegen, die Verwaltungs- und Organisationsstruktur der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten auf allen Ebenen zu schützen (Generalkonferenz, Divisionen, Verbände, Vereinigungen und Ortsgemeinden).

Das Komitee der Generalkonferenz (im Weiteren GK genannt) weiß den bisherigen Einsatz der Divisionsangestellten zu würdigen. Sie haben sich darum bemüht, die gegenwärtigen Verweigerungsprobleme zu lösen. Das Komitee ermutigt sie, die Diskussion aufrechtzuerhalten, einfühlsam zuzuhören und weiter nach Lösungen zu suchen. Obwohl jede Richtlinienmissachtung ihre eigenen selbstverursachten Folgen nach sich zieht, wird das nachsichtige Vorgehen und die Gesprächsbereitschaft zusätzliche Zeit schaffen. So kann weiter nach Lösungen gesucht werden, die mit den Beschlüssen der GK-Synode und dem GK-Komitee sowie der GK-Working Policy übereinstimmen.

Die zweite Phase im Umgang mit Verweigerern wird umgesetzt, wenn die Mitglieder des GK-Komitees sich alljährlich zur Jahrestagung anmelden (ab der Jahrestagung 2018). Dann kommen die Folgen der Missachtung zum Zuge, wie sie in Paragraph B der Phase II beschrieben sind – je nach dem, ob sich der Einzelne persönlich gegen die Beschlüsse der GK-Synode, des GK-Komitees und gegen die Richtlinien der GK-Working Policy stellt.

Paragraph B

DIE BIBLISCHE GRUNDLAGE FÜR GEMEINDEORGANISATION, -LEITUNG UND -AUTORITÄT

Gemeindeorganisation hat viel mit biblischer Treue, geschlossener Einheit und missionarischer Ausrichtung zu tun. In der ganzen Heiligen Schrift hatte Organisation für Gottes Volk Priorität. Im Alten Testament weisen der Bau des Heiligtums, die Hingabe der Priester, die Anleitungen des Opfersystems und die Verwaltung der israelitischen Nation eine Organisationsstruktur auf, die Gott verordnet hatte (2. Mose 25, 29; 3. Mose 1-5; 2. Mose 18).

Die Organisation der Gemeinde – ekklesia, Gottes Herausgerufene – im Neuen Testament ist ebenso bedeutsam. Der Apostel Paulus vergleicht die Gemeinde mit dem menschlichen Körper. Dadurch betont er sowohl Vielfalt als auch die nötige Harmonie (1. Korinther 12). Der Körper ist eine hochkomplexe, äußerst organisierte, minutiös detaillierte Kombination von Geweben, Organen und zusammenhängenden Systemen. Für Paulus ist die Gemeinde der Leib Christi, Jesu repräsentativer Leib auf Erden. Die Aussage »Lasst alles anständig und ordentlich zugehen!« stammt vom Apostel Paulus und war an die Gemeinde in Korinth gerichtet (1. Korinther 14,40).

Die Gemeinde des Neuen Testaments stand Herausforderungen gegenüber, traf aber gemeinsame Entscheidungen, um diesen Herausforderungen zu begegnen (Apostelgeschichte 6,12). Die Gründung eines Systems von Ältesten und Diakonen war ein Punkt der Gemeindeorganisation. Er half der Gemeinde, sich auf ihren Auftrag zu konzentrieren und ihren biblischen Idealen treu zu sein (Markus 3,13-19; Lukas 6,12-16; Apostelgeschichte 2,41.42.48; 6,15; 1. Timotheus 2, 3; 2. Timotheus 4,1-5). Ellen G. White vermittelt zur Berufung der Jünger Jesu folgende göttliche Einsicht: »Der erste Schritt stand jetzt an, um die Gemeinde zu organisieren, die nach Jesu Weggang seine Repräsentantin auf Erden sein würde.« (Desire of Ages, 291)

Gemeindeorganisation ist auch für Gottes Endzeitvolk ein klarer biblischer Auftrag und eine grundlegende biblische Lehre (Epheser 4,1-16). Gemeindeorganisation fußt auf der Heiligen Schrift. Sie ist ein Weg, durch den der Heilige Geist Jesu Gemeinde eint. Richtlinien sind die natürliche Folge von Gemeindeorganisation und -verwaltung. Gemeinderichtlinien sind zwar nicht unfehlbar. Sie reichen auch weder an die biblischen Lehren heran noch dürfen sie sie verdrängen. Aber sie spielen eine bedeutsame Rolle, um der Gemeinde zu einem harmonischen Miteinander zu verhelfen.

Richtlinien sind Vereinbarungen über Arbeitsabläufe. Sie spiegeln das beste Urteil einer repräsentativen Gruppe von Gemeindeleitern zu einer gewissen Zeit wider, das beste Urteil zu der Frage: Wie können die Organe der Gemeinschaft zusammen leben und wirken? Je nachdem wie der Heilige Geist die Gemeinde Jesu führt, können Richtlinien durchaus verändert werden. Das ist auch schon geschehen! Aber diese Änderungen finden dann statt, wenn die Gemeinde gemeinsam unter der Führung des Heiligen Geistes Entscheidungen trifft.

Richtlinien sollen die Einheit der Organe gewährleisten (Gemeinde, Vereinigung, Verband, Generalkonferenz). Grundlage dafür sind der gemeinsame Auftrag, Zweck und Glauben der Gläubigen. So sind sie zu einer umfassenden Gemeinschaft verbunden. Richtlinien sind das Ergebnis von Einheit, nicht ihre Ursache.

Während die Eigenständigkeit jedes Organs anerkannt wird (Gemeinde, Vereinigung, Verband), ist jedes Organ auch Teil der Bruderschaft, die nicht unabhängig vom Ganzen handeln kann. Ohne klar festgelegte Richtlinien und Organisationsprozesse wären die Gemeindeorgane und ihre Leiter und Glieder ganz dem eigenen Urteil überlassen. Das Resultat wären Chaos in der Organisation, auseinanderstrebende Theologien, Nabelschau und ein enger Horizont für Weltmission.

Richtlinien sind nicht die einzige Grundlage für Gemeindeorganisation, aber sie sind ein wichtiger Baustein. Ellen White warnt vor unabhängigen Entscheidungen: »Gott hat seine Gemeinde mit besonderer Vollmacht und Kraft ausgerüstet, die niemand ignorieren oder verachten darf. Denn wer dies tut, verachtet Gottes Stimme.« (Acts of the Apostles, 164)

 

1. Die biblische Grundlage für Einheit bei Missions- und Gemeindeaktivitäten und ihre Frucht

Der biblische Einheitsprozess in der Mission der Weltgemeinde führt unausweichlich zu einer Verwaltung, die betend und vorsichtig handelt. Denn die gemeinsame Ausrichtung, auf die man sich geeinigt hat, ist von allen Organen zu schützen. Dies wird durch Beschlüsse der GK-Synode und zwischen den Synoden durch Beschlüsse des GK-Komitees gewährleistet. Die GK-Verfassung und -Geschäftsordnung können nur auf einer GK-Synode durch eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten geändert werden, die alle Weltregionen repräsentieren. Die GK-Working Policy wird auf den Jahrestagungen des GK-Komitees durch Repräsentanten aus allen Weltregionen verabschiedet. Da es gewisse Verbände und örtliche Organe gibt, die sich weigern, die Beschlüsse umzusetzen, ist es wichtig, ein Vorgehen festzulegen, durch das alle Organe wieder dahin geführt werden, die Richtlinien und Beschlüsse der Weltgemeinde zu erfüllen und zu unterstützen. Nur so kann die Gemeinde der Siebenten-Tags-Adventisten ihren Auftrag erfüllen. Dieses Vorgehen der Verwaltung und des Komitees fußt auf einem biblischen Verständnis über das Miteinander der weltweiten Gemeinde unter der Leitung des Heiligen Geistes.

 

2. Beitrag der Verfassung zur missionarischen Einheit der Gemeinde

Die GK-Verfassung und -Geschäftsordnung sind eindeutig, was die Einheit der Gemeinde betrifft. Ein eng verflochtenes und voneinander abhängiges kollegiales Miteinander soll die Weltgemeinde in Entscheidungsprozessen zusammenschweißen (siehe GK-Verfassung Artikel III: Divisionen und Verbände sollen in völligem Einklang mit der GK-Verfassung, -Geschäftsordnung, –Working Policy und den Beschlüssen des GK-Komitees stehen). Außerdem sagt Artikel 1 der GK-Verfassung und -Geschäftsordnung:

»Die Verwaltungen aller Organisationen und Einrichtungen innerhalb des Gebiets einer Division sind ihren Komitees und Ausschüssen rechenschaftspflichtig. Sie arbeiten im Einklang mit den Beschlüssen und Richtlinien der Division und des GK-Komitees. GK-Einrichtungen und Felder ohne Anbindung an eine Division arbeiten im Einklang mit dem GK-Komitee und seinen Richtlinien.«

 

3. Beitrag der Working Policy zur missionarischen Einheit der Gemeinde

Die GK-Working Policy spricht sich ebenso eindeutig für die Weltgemeinde als verflochtene und geschlossene Einheit der Gemeindeorgane auf allen Ebenen aus. Sie ruft dazu auf, die gemeinsamen Entscheidungen der GK-Synode und des GK-Komitees zu respektieren.

»B 15 05 – Zur Verwaltung bevollmächtigte Stimme der Gemeinde – Die GK-Working Policy umfasst die Verfassung und die Geschäftsordnung der Generalkonferenz, die Formulierung unseres Auftrags und die gesammelten oder überarbeiteten Richtlinien der GK-Synoden und Jahrestagungen des GK-Komitees. Daher ist sie die bevollmächtigte Stimme der Gemeinde bei allen Fragen der Mission und der Verwaltung der Glaubensgemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in allen Erdteilen.
B 15 10 – Erfüllung der Policy notwendig – 1. Die GK-Working Policy muss von allen Organisationen im Weltfeld genau erfüllt werden. Die Arbeit in jeder Organisation ist in völligem Einklang mit den GK- bzw. Divisions-Richtlinien durchzuführen …«

Die GK-Verwaltung ist genauso verpflichtet, sich an die GK-Verfassung, -Geschäftsordnung und –Working Policy zu halten, wie alle anderen Organe auf der Welt auch, die den schon lange bestehenden Übereinkünften durch ihre Repräsentanten aus der ganzen Welt zugestimmt haben. Nicht nur die Organe der Glaubensgemeinschaft, sondern auch einzelne Mitglieder des GK-Komitees sind dem GK-Komitee rechenschaftspflichtig. Es wird von ihnen erwartet, dass sie das Vorgehen und die Beschlüsse des GK-Komitees, der GK-Synode und der GK-Working Policy unterstützen und erfüllen. Es gibt viele GK-Richtlinien, die festlegen, wie Gottes Gemeinde einheitlich zusammenarbeiten kann und welche vorsichtigen Schritte zu gehen sind, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen Organen vorliegen. Diese bereits vorliegenden Richtlinien der GK-Working Policy können bei Bedarf verwendet werden, um unter der Führung des Heiligen Geistes Missstände zu beheben.

Es ist die heilige Verantwortung des GK-Personals und des GK-Komitees, die Working Policy und die Beschlüsse von GK-Komitee und -Synoden hochzuhalten, weil die Weltgemeinde sie mit dieser Autorität beauftragt hat und von ihr Rechenschaft fordert. Die Working Policy stellt daher die Sammlung der Entscheidungen der globalen Führung darüber dar, wie die Organe zusammenleben und -arbeiten sollen. Es geht um freiwillige gegenseitige Unterordnung im Geist der Liebe als »Hausordnung einer Familie« (Epheser 5,21; Römer 12,10; Epheser 4,2-6; Galater 5,15-17). Die Erfüllung der Working Policy ist der Verhaltensmaßstab für Verantwortungsträger der Siebenten-Tags-Adventisten.

 

4. Empfehlungen aus dem Geist der Weissagung zum Thema missionarische Einheit der Gemeinde bei Gewissensfragen

Nun gibt es Bedenken, dass dem Gewissen des Einzelnen keine Vorschriften gemacht werden dürfen. Organe würden sich mit dieser Entschuldigung aus der Erfüllung der weltweiten Working Policy oder den Beschlüssen der GK-Synode aus Gewissensgründen ausklinken. Hier hilft ein kurzer Blick auf die Empfehlungen des Geistes der Weissagung. Ein Kommentar in Desire of Ages auf Seite 550 und 551 aus dem Kapitel »Das Gesetz des neuen Reiches« wendet sich besonders an Einzelpersonen, die nach Macht und dem höchsten Platz streben. Es geht hier um den Versuch des Jakobus und Johannes, eine höhere Position zu erhalten als die anderen Jünger. Der Kommentar lautet:

»Jesus errichtete ein Reich auf verschiedenen Grundsätzen. Er berief Menschen nicht zur Autorität, sondern zum Dienst, den Starken dazu, die Schwächen des Schwachen zu tragen. Macht, Position, Talent, Bildung legen ihrem Inhaber nur größere Verantwortung zum Dienst am Nächsten auf. Auch zu dem Geringsten unter Jesu Jüngern wird gesagt: ›Es geschieht alles um euretwillen.‹ (2. Korinther 4,15) […]
In Gewissensfragen darf die Seele nicht behindert werden. Niemand darf den Geist eines anderen kontrollieren, für den andern entscheiden oder ihm vorschreiben, was er zu tun hat. Gott gewährt jeder Seele Meinungs- und Gewissensfreiheit. ›So wird also jeder von uns für sich selbst Gott Rechenschaft geben.‹ Niemand hat das Recht seine eigene Persönlichkeit mit der eines anderen zu verschmelzen. Überall wo es um Grundsätze geht, gilt: ›Jeder sei seiner Meinung gewiss!‹ (Römer 14,12.5) In Jesu Reich gibt es keine herrische Unterdrückung, keinen Zwang, wie man sich zu verhalten hat. Die Engel im Himmel kommen nicht auf die Erde, um zu herrschen und Huldigung zu fordern, sondern als Boten der Barmherzigkeit, um mit den Menschen gemeinsam die Menschheit aufzurichten.
Die Grundsätze und die genauen Worte, die der Retter lehrte, blieben in all ihrer göttlichen Schönheit dem geliebten Jünger in Erinnerung. Bis in seine letzten Tage war es Johannes ein Anliegen, den Gemeinden zu sagen: ›Das ist die Botschaft, die ihr von Anfang an gehört habt, dass wir einander lieben sollen.‹ (1. Johannes 3,11)« (Desire of Ages, 550, 551)

Das ist eine tiefe Botschaft, die wir alle von ganzem Herzen annehmen und praktizieren möchten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir das Gesamtbild an Empfehlungen im Geist der Weissagung sehen, wenn es um Gewissensfragen über die missionarische Einheit der Gemeinde geht.

Eine weitere wichtige Botschaft zum Thema Gewissen und missionarische Einheit in der Gemeinde wurde 1909 gegeben und findet sich in Testimonies for the Church, Band 9, mit dem Titel »Der Geist der Unabhängigkeit« auf den Seiten 257-261. Sie wurde den Abgeordneten der GK-Synode vom 30. Mai 1909 verlesen und hat uns viel zu sagen. Es ist hilfreich, das ganze Kapitel zu lesen. Denn es weist einige Ähnlichkeiten mit dem Zitat aus Desire of Ages über das Gewissen des Einzelnen auf. Dieses Zitat in Testimonies for the Church, Band 9, gipfelt mit dem allseits akzeptierten Wahlprozess, den wir auf der GK-Synode pflegen. Wir werden auch aufgefordert, die Beschlüsse als Willen der gesamten Körperschaft anzunehmen, selbst wenn wir anderer Meinung sind oder andere Überzeugungen haben. Der Kern der Botschaft findet sich auf den Seiten 260-261, wo es heißt:

»DIE GENERALKONFERENZ – Ich wurde oft vom HERRN angewiesen, dass kein Mensch seine Vernunft der Vernunft eines anderen unterordnen soll. Niemals sollte das Denken eines Mannes oder einer Elite als ausreichend weise und vollmächtig betrachtet werden, dass sie das Werk kontrollieren und bestimmen dürfen, welche Pläne umgesetzt werden. Wenn aber bei einer Generalkonferenz die versammelten Geschwister aus allen Teilen des Feldes etwas beschließen, darf man nicht an seinem eigenen oder privaten Urteil stur festhalten, sondern sollte nachgeben. Es kann nicht als Tugend gelten, wenn ein Mitarbeiter hartnäckig an seiner eigenwilligen Position festhält, sobald der Beschluss der gesamten Körperschaft dagegen steht.
Manchmal habe ich gesagt, dass ich die Generalkonferenz nicht mehr als Stimme Gottes betrachtet habe, als eine kleine Gruppe von Leuten, der man die Geschäftsführung des Werks anvertraut hatte, im Namen der GK unkluge Pläne durchführen und Gottes Werk einschränken wollten. Das heißt aber nicht, dass die Entscheidungen einer GK, die sich aus korrekt ernannten Repräsentanten aus allen Teilen des Feldes zusammensetzt, nicht respektiert werden sollte. Gott hat verordnet, dass die Repräsentanten seiner Gemeinde aus allen Erdteilen, wenn sie sich zur GK versammeln, Vollmacht haben sollen. Der Irrtum, in den einige zu verfallen drohen, besteht darin, dass sie einem Mann oder einer kleinen Gruppe von Männern die ganze Vollmacht und den ganzen Einfluss zuschreiben, die Gott seiner Gemeinde gegeben hat, wenn sie Entscheidungen zum Wohl und den Fortschritt seines Werkes trifft.
Wenn diese Macht, die Gott seiner Gemeinde gegeben hat, nur einem Mann zugeschrieben wird und er die Vollmacht bekommt, für andere zu entscheiden, dann wird die biblische Ordnung auf den Kopf gestellt. Satan wird sich so raffiniert bemühen, diesen Mann zu beeinflussen, dass dieser dagegen fast hilflos ist. Denn der Feind würde hoffen, durch ihn vielen anderen zu schaden. Geben wir der höchsten organisierten Autorität in der Gemeinde die Ehre, die wir am liebsten dem einen oder anderen oder einer kleinen Gruppe von Leuten geben würden.« (Testimonies 9, 260, 261)

Es ist offensichtlich, dass in Gewissensfragen Mitglieder nicht gegen ihren Willen genötigt werden dürfen. Dennoch zeigen die Grundsätze im Geist der Weissagung, dass die Entscheidung der Weltsynode respektiert werden und dass die menschliche Meinung sich diesem Beschluss unterordnen sollte.

 

5. Grundlage für den Auftrag des GK-Komitees, für eine andauernde, wirksame Arbeitsfähigkeit der Weltgemeinde zur Erfüllung ihres Auftrages zu sorgen

In der Geschäftsordnung der GK-Verfassung Artikel XIII mit dem Titel »GK-Komitee« steht in Paragraph 1 a:

»Zwischen den GK-Synoden hat das GK-Komitee die Vollmacht an Stelle der GK-Synode zu handeln. Unter den Mitgliedern des GK-Komitees sind Vertreter aus allen Divisionen des Weltfeldes, die Vorsteher aller Verbände. Daher ist es das Sprachrohr der Weltgemeinde. Wesentliche Punkte, die die Weltgemeinde betreffen, werden auf der Jahrestagung des GK-Komitees betrachtet, wenn alle Mitglieder des Komitees eingeladen sind. Die Vollmacht des GK-Komitees ist daher die Vollmacht der Weltgemeinde.«

Par. 1. b. Bevollmächtigt das GK-Komitee zu verschiedenen Aktionen und endet mit der Aussage:

»… und übernimmt alle notwendigen Aktionen, die nicht auf andere Weise der GK-Synode vorbehalten sind, um den fortgesetzten, erfolgreichen Arbeitsablauf der Weltgemeinde in der Erfüllung ihres Auftrages zu gewährleisten.«

Par. 1. c. Beschreibt die Autorität des GK-Komitees:

»Es wählt oder enthebt bei triftigen Gründen: Amtsinhaber, Leiter, stellvertretende Leiter der Abteilungen/Zusammenschlüsse/Dienste und Ausschussmitglieder …«

Eine Definition für »triftige Gründe«, die zur Enthebung eines gewählten oder ernannten Amtsinhabers führen, steht in Par. 1. c. 2), wo es heißt:

»Hartnäckige Weigerung bei entscheidenden Dingen mit den rechtmäßig ernannten Autoritäten und entsprechenden Angestellten zusammenzuarbeiten und sich nach den Richtlinien der Glaubensgemeinschaft zu richten …«

 

6. Die Wichtigkeit die Beschlüsse der GK-Synnode und die Working Policy zur missionarischen Einheit der Gemeinde umzusetzen

Dieses Dokument ist sich durchaus bewusst, dass ein Verweigerungsverhalten ein sehr komplexer Ausdruck von kulturellen, ethnischen, theologischen, kommunikativen und wirtschaftlichen Werten, Auffassungen und Praktiken sein kann. Dieses Dokument teilt das Verweigerungsverhalten in drei Kategorien ein.

Kategorie 1: Die 28 Glaubensgrundsätze

Kategorie 2: Per Wahl herbeigeführte Beschlüsse der GK-Synode. Verabschiedete Richtlinien und Beschlüsse des GK-Komitees, die weltweit durch Divisionen, Verbände, Vereinigungen und Missionen umzusetzen sind und ansonsten der Gemeindeeinheit schaden würden.

Kategorie 3: Richtlinien, Initiativen und Praktiken, die von lokaler Bedeutung sind und nicht gegen die Beschlüsse der GK-Synode oder des GK-Komitees verstoßen und damit die Einheit der Weltgemeinde nicht gefährden.

Befund der Nichtkonformität

Missachtung der Bestimmungen ist an die nächsthöhere organisatorische Einheit zu melden, nachdem der Leiter oder die organisatorische Einheit dies festgestellt hat, die der Sache am nächsten stehen. In Fällen, wo die nächste Einheit das Problem nicht lösen kann, ist die nächsthöhere organisatorische Einheit dafür verantwortlich die Verweigerung festzustellen, zu melden und den Prozess einzuleiten, der wieder zur Regelkonformität führt.

Regelabweichung in einem Organ oder einer Einrichtung wird generell von der nächsthöheren Organisation festgestellt. Die feststellende Gemeindeeinrichtung wird in Übereinkunft mit der nächsthöheren Organisation und dem GK-Komitee Nichtkonformität der Kategorie 1 oder 2 feststellen. Kategorie 3 wird von Vereinigung oder Verband festgestellt.

Lösung bei Nichtkonformität

Lösungswege von Kategorie-1-Regelabweichung werden in der GK-Working Policy (zum Beispiel, siehe B 95 und L 60 20) und den juristischen Leitdokumenten (Artikel der Körperschaft, Verfassungen und Geschäftsordnungen) der Organisation beschrieben. Kategorie-3-Regelabweichungen liegen in der Verantwortung der nächsthöheren Organisation. Kategorie-2-Regelabweichungen werden weiter unten besprochen.

Das Hauptproblem, um das es hier geht, ist die Einheit der Gemeinde, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, und die Einhaltung der Beschlüsse der GK-Synoden, des GK-Komitees sowie die Umsetzung der GK-Working Policy durch alle Organe. Unsere zentrale Aufgabe ist die Erfüllung des biblischen Auftrags (durch die Kraft des Heiligen Geistes): Wir wollen Jesus, seine Gerechtigkeit, seine dreifache Engelsbotschaft und seine baldige Wiederkunft verkündigen und dabei alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen. Es ist entscheidend, dass sich alle an die verabschiedeten Beschlüsse der Gemeinde halten, sodass die weltweite Gemeinde mit allen Organen bei der Mission mitmachen kann. Dies ist möglich, wenn sie sich an die gemeinsam beschlossenen Methoden hält, mit denen die Beschlüsse umgesetzt werden und geistliche Kollegialität gewährleistet ist. So können Mission und Evangelisation gemeinsam geschehen, statt eigenmächtig und separat, selbst wenn Gewissensgründe dafür vorliegen sollten. Denn wir sind alle ein Teil derselben Gemeinde der Übrigen und derselben Adventbewegung unter der Führung des Heiligen Geistes.

Lebhafte, offene Diskussion, in der unterschiedliche Meinungen geäußert werden, ist gern gesehen. Denn sie spielt in allen Verwaltungssitzungen und auch auf der GK-Synode eine wichtige Rolle. Sobald jedoch ein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, ist es die heilige Pflicht der Gemeindeleitung, diese Entscheidung zu respektieren.

 

a. Amtsinhaber/Administratoren der Gemeindeorgane mit Nichtkonformität Kategorie 2.

Wir bitten die Komitees und/oder Wählerschaften ihre gewählten Vorsteher auf die GK-Working Policy B 15 15 hinzuweisen. Dort heißt es:

»Amtsinhaber/Administratoren arbeiten mit der Policy im Einklang – Amtsinhaber und Administratoren wirken mit der GK-Working Policy in Einklang. Wer seine Arbeit nicht mit der Policy in Einklang bringen kann oder will, sollte seine Verantwortung nicht weiter behalten, sondern von seiner Wählerschaft oder den Ausschüssen/Komitees des Amtes enthoben werden.«

Wir bitten das Komitee und/oder die Wählerschaften, aufgrund der Richtlinien in ihren Satzungen notwendige Schritte einzuleiten, und Verantwortungsträger auszutauschen, die sich nicht an die Beschlüsse der GK-Synode, des GK-Komitees oder die Working Policy halten. Sie können aufgrund der Richtlinien ihrer Satzungen dieser Verantwortung gerecht werden.

 

b. Mitglieder des GK-Komitees mit Nichtkonformität Kategorie 2.

Wenn Mitglieder des GK-Komitees offen Positionen verfechten, die gegen die verabschiedeten Beschlüsse der GK-Synoden, des GK-Komitees oder der GK-Working Policy gerichtet sind, dann verlieren diese Mitglieder durch ihre eigenen, selbst-verursachten Handlungen und Verkündigungen das Rede- und Stimmrecht im GK-Komitee. Auch dürfen sie nicht mehr an Unterausschüssen teilnehmen. Dies gilt so lange, bis sie sich wieder eingliedern oder die Richtlinien erfüllen (oder bis das GK-Komitee an irgendeinem Punkt in der Zukunft beschließt, dass die Mitgliedschaft im Komitee aus triftigen Gründen beendet wird), die auf der GK-Synode oder im GK-Komitee verabschiedet wurden oder in der GK-Working Policy enthalten sind.

Sobald dieses Dokument vom GK-Komitee auf der Herbsttagung 2017 verabschiedet wird (siehe GK-Geschäftsordnung, Artikel XIII, Par. 1. b), werden alle Komitee-Mitglieder gebeten, die sich für die Jahrestagung 2018 anmelden (danach jährlich), elektronisch oder in Papierform zu unterschreiben, dass sie die GK-Working Policy B 15 15 erfüllen, welche besagt:

»Amtsinhaber/Administratoren arbeiten mit der Policy im Einklang – Amtsinhaber und Administratoren wirken mit der GK-Working Policy in Einklang. Wer seine Arbeit nicht mit der Policy in Einklang bringen kann oder will, sollte nicht weiter seine leitende Funktion behalten, sondern von seiner Wählerschaft oder den Ausschüssen/Komitees des Amtes enthoben werden.«

Der Grundsatz der Erfüllung der GK-Working Policy ist Teil der heiligen Verantwortung, die auf jedem Leiter oder Teilnehmer einer führenden Aktivität ruht. Dazu gehört auch die Mitgliedschaft im GK-Komitee. Zusätzlich zur üblichen Erklärung zum finanziellen Interessenkonflikt wird jedes Mitglied des GK-Komitees gebeten, eine Verpflichtung zu unterzeichnen, in der es seine Treue zu GK-Synoden- und -Komitee-Beschlüssen zum Ausdruck bringt sowie zur GK-Working Policy und zur heiligen geistlichen Verantwortung in leitender Tätigkeit. Obwohl dies auch die gegenwärtigen Richtlinien von Verantwortungsträgern erwarten, wird diese Erklärung bei der Anmeldung zur Frühjahrstagung des Jahreskonzils zu unterzeichnen sein. Wer dieses Dokument aus welchem Grund auch immer nicht unterschreibt, wird sein Rede- und Stimmrecht verlieren sowie sein Teilnahmerecht an Unterausschüssen.

Die Gewissensfreiheit bei Wahlen und die Pflicht, organisatorische Strukturen zu respektieren, wurde in Punkt 4 dieses Dokuments behandelt. Der Text der zu unterzeichnenden Erklärung kann vom einzelnen GK-Komitee-Mitglied nicht abgewandelt oder bearbeitet werden. Andernfalls wird die Erklärung ungültig. Das GK-Komitee zur Überprüfung der Einheit in der Mission wird die Fälle untersuchen, wo die späteren Handlungen und Aussagen eines GK-Komitee-Mitglieds von seiner unterzeichneten Erklärung abweichen. Wenn bei einem GK-Komitee-Mitglied festgestellt wird, dass es gegen seine eigene Erklärung verstößt, wird ein seelsorgerlicher Prozess nach der biblischen Empfehlung von Matthäus 18 eingeleitet. Dabei wird man zuerst mit ein oder zwei Personen, die der Vorstand der Organisationseinheit bestimmt, Gespräche führen, um die Situation zu verstehen, mit der Person zu beten und zu beraten. Vor allem wird es dabei um den biblischen Auftrag gehen, der Person zu helfen. Wenn keine Lösung gefunden wird, wird das GK-Komitee zur Überprüfung der Einheit in der Mission mit den Verantwortungsträgern der entsprechenden Division, der GK oder der GK-Einrichtung beraten und das Verhältnis des Komiteemitglieds bewerten. Wenn das GK-Komitee zur Überprüfung der Einheit in der Mission feststellt, dass die Handlungen und Aussagen des GK-Komitee-Mitglieds nicht mit der unterzeichneten Erklärung übereinstimmen, wird das GK-Komitee zur Überprüfung der Einheit in der Mission seine Empfehlung an die GK- und Divisionsvorsteher zur Überprüfung und Abstimmung schicken. Diese werden ihr Ergebnis dem GK-Komitee zur Durchführung weiterleiten.

Das GK-Komitee-Mitglied, das die Erklärung nicht unterzeichnet hat oder sein Rede-, Stimm- oder Unterausschuss-Teilnahmerecht nicht mehr wahrnehmen durfte, hat die Chance, wenn es nach Überlegung und Gebet seine Meinung ändert, das Dokument doch noch unterzeichnen. Es kann das Sekretariat der Generalkonferenz kontaktieren, das Dokument anfordern, unterzeichnen und einreichen. Die Erklärung, die jedem GK-Komitee-Mitglied zur Unterzeichnung vorgelegt wird, lautet wie folgt:

»Ich werde die GK-Working Policy B 15 15 erfüllen, indem ich mich an alle Richtlinien der GK-Working Policy sowie die GK-Synoden- und Jahreskonzilbeschlüsse halte.

Ich bin bereit, die Gemeindestruktur zu achten und mich nach der GK-Working Policy zu richten, die durch weltweite Repräsentation verabschiedet wurde.

Soweit mein Einfluss reicht, werde ich als Verantwortungsträger der Gemeinde alle Situationen angemessen korrigieren, die sich in meiner Zuständigkeit befinden.
Wenn meine Organisation oder Einrichtung aus welchen Gründen auch immer Beschlüsse verabschiedet hat oder und/oder an eigenmächtigen Handlungen beteiligt war oder Erklärungen veröffentlicht hat, die nicht mit den Beschlüssen der GK-Synode, des GK-Komitees oder der GK-Working Policy im Einklang stehen (soweit diese globale Umsetzung durch Divisionen, Verbände, Vereinigungen, Missionen erfordern, weil dies ansonsten der Einheit der Gemeinde schaden würde), werde ich meinen Einfluss als Mitglied des GK-Komitees geltend machen, um diese Beschlüsse rückgängig zu machen oder abzulehnen. Denn ich erkenne an, dass für jede Änderung der Richtlinien oder verabschiedeter Beschlüsse der normale und übliche Dienstweg in der Gemeinde zu beschreiten ist.
Ich verstehe, dass meine Mitgliedschaft im GK-Komitee eine heilige, geistliche Verantwortung ist und dass ich an die GK-Synoden- und GK-Komiteebeschlüsse, sowie an die GK-Working Policy gebunden bin.«

Name:______________________________________________________
Unterschrift:__________________________________________________
Datum:______________________________________________________

 

c. Offizielle Gäste beim Jahreskonzil mit Nichtkonformität Kategorie 2.

Der Gaststatus beim Jahreskonzil ist ein Privileg kein Recht. Daher verlieren offizielle Gäste beim Jahreskonzil des GK-Komitees, die offen in ihrem Gebiet oder woanders Anweisungen oder Beschlüsse verfechten, die gegen die GK-Synoden- und GK-Komitee-Beschlüsse oder die GK-Working Policy gehen, durch ihre eigenen, selbst-verursachten Handlungen und Verkündigungen, das Vorrecht als offizieller Gast zum GK-Komitee eingeladen zu werden (offizielle Gäste haben Rederecht, aber kein Stimm- oder Unterausschuss-Teilnahmerecht). Das GK-Aufsichtskomitee zur Überprüfung der Einheit in der Mission wird anhand der bekannten Informationen angemessene Fakten sichten und prüfen, wer diese Personen oder Organe sind und dann dem GK-Sekretariat eine Empfehlung aussprechen, ob der Status des offiziellen Gastes zuerkannt werden soll.

 

d. GK-Synoden-Abgeordnete mit Nichtkonformität Kategorie 2.

Im Einklang mit der bewährten Praxis und in Vorbereitung auf die GK-Synode sind die Verbände gebeten, die ihre Achtung gegenüber den Beschlüssen der GK-Synode, des GK-Komitee sowie der GK-Working Policy schriftlich erklärt und unterschrieben haben, eine Liste von Abgeordneten bei der zuständigen Division einzureichen. Wenn festgestellt werden sollte, dass eine Person auf der Liste der Verbandsabgeordneten in die Kategorie 2 der Nichtkonformität fällt und sich weigert, die GK-Synoden- und GK-Komitee-Beschlüsse sowie die GK-Working Policy zu akzeptieren, wird der GK-Vorstand in Beratung mit dem Divisionsvorstand dem GK-Sekretariat schon im Juli des Jahres vor der GK-Synode Bericht erstatten. So kann der Verband noch Ersatz suchen.

 

7. Ernster, geistlicher Aufruf an alle Organe weltweit zur Einheit in der Mission und zur gemeinsamen Hingabe als Gemeinde

Wir rufen alle Verbände, Vereinigungen/Missionen und Organisationen demütig dazu auf, sich mit der Weltgemeinde zu vereinen, indem sie sich nach den Beschlüssen der GK-Synode, des GK-Komitees und die GK-Working Policy richten.

Unsere weltweite Familie weist zwar eine große Bandbreite an Vielfalt auf. Dennoch ist unsere gemeinsame Hingabe für Jesus, die Lehren der Heiligen Schrift, die Evangelisation der Welt und die Gemeindeorganisation ein einigendes Band der christlichen Gemeinschaft. Es sucht in unserer zersplitterten, zerbrochenen Welt seinesgleichen.

Wir gestehen zwar ein, dass wir zuweilen ein unterschiedliches Verständnis über einige Aspekte der Gemeindearbeit haben. Aber wir unterstreichen, dass alles, was die von Gott verordnete Rolle der Gemeindeorganisation bedroht, eine Gefahr für den ganzen Leib Jesu ist. Es hält uns von unserem gottgegebenen Auftrag ab. Wir stehen vereint auf den ewigen Wahrheiten der Endzeitbotschaft für unseren sterbenden Planeten und sind fest entschlossen, Botschafter der Einheit in unseren verschiedenen Einflussbereichen zu sein.

Wir glauben, dass die christozentrischen biblischen Lehren, die uns durch den Dienst des Heiligen Geistes vereinen, größer sind als alles, was uns trennt. Daher wollen wir alle Organe, die wir repräsentieren, ermutigen und auch alle Glieder der Gemeinde, sich uns in dieser Hingabe an eine einige Gemeindeorganisation und Verwaltungsstruktur anzuschließen, jeder darauf ausgerichtet, die Welt mit Jesu Endzeitbotschaft zu erreichen.

Im Geist der Einheit und des gemeinsamen Auftrags der Adventbewegung hier nun einige Empfehlungen aus der Bibel und dem Geist der Weissagung:

a. »Ich bitte aber nicht allein für sie, sondern auch für die, die durch ihr Wort an mich glauben werden, dass sie alle eins seien. Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir, so sollen auch sie in uns sein, auf dass die Welt glaube, dass du mich gesandt hast.« (Johannes 17,20-21)

b. »So ermahne ich euch nun, ich, der Gefangene in dem Herrn, dass ihr der Berufung würdig lebt, mit der ihr berufen seid, in aller Demut und Sanftmut, in Geduld. Ertragt einer den andern in Liebe und seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens: ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen.« (Epheser 4,1-6)

c. »Verlass dich auf den HERRN von ganzem Herzen, und verlass dich nicht auf deinen Verstand, sondern gedenke an ihn in allen deinen Wegen, so wird er dich recht führen. Dünke dich nicht, weise zu sein, sondern fürchte den HERRN und weiche vom Bösen.« (Sprüche 3,5-7)

d. »Siehe, wie fein und lieblich ist’s, wenn Brüder einträchtig beieinander wohnen!« (Psalm 133,1)

e. »Wenn ein Verantwortungsträger sich mehr nach Weisheit sehnt als nach Reichtum, Macht oder Ruhm, wird er nicht enttäuscht werden. So jemand wird vom Großen Lehrer nicht nur lernen, was er tun kann, sondern wie er es so tun kann, dass es Gott gefällt.« (Prophets and Kings, 31)

f. »Wer sich vornimmt, nichts zu tun, was Gott irgendwie missfallen könnte, wird, nachdem er ihm seinen Fall vorgelegt hat, wissen, welchen Weg er einschlagen soll. Er wird nicht nur Weisheit empfangen, sondern auch Stärke. Kraft für die Hingabe, für den Dienst, wird ihm geschenkt werden, wie Jesus es verheißen hat.« (Desire of Ages, 668)

g. »In besonderem Sinn sind Siebenten-Tags-Adventisten der Welt als Wächter und Lichtbringer gegeben. Ihnen ist die letzte Warnungsbotschaft für eine untergehende Welt anvertraut … Sie haben eine Aufgabe von äußerst ernster Bedeutung – die Verkündigung der ersten, zweiten und dritten Engelsbotschaft. Es gibt keine andere Aufgabe, die so wichtig wäre. Nichts anderes darf ihre Aufmerksamkeit vereinnahmen.« (Testimonies 9, 19)

h. »Erkenntnis wurde durch seinen Geist geschenkt, dass in der Gemeinde Ordnung und sorgfältige Disziplin notwendig – dass Organisation wesentlich ist. System und Ordnung sind ein Merkmal aller Werke Gottes im ganzen Universum. Ordnung ist ein Gesetz des Himmels. Es sollte auch das Gesetz von Gottes Volk auf Erden sein. – Testimonies to Ministers, 26
Wenn die Gemeinden nicht so organisiert werden, dass sie Ordnung umsetzen können, haben sie für die Zukunft nichts zu hoffen. – Testimonies 1, 270
Ach, wie sehr würde Satan jubeln, wenn er damit Erfolg hätte, unter sein Volk einzudringen und das Werk zu einer Zeit zu entorganisieren, wo gründliche Organisation wesentlich ist und die größte Macht sein wird, störenden Aufruhr zu verhindern und Behauptungen zurückzuweisen, die vom Wort Gottes nicht gestützt werden! Wir wollen die Zügel gleichmäßig halten, damit das System der Organisation und Ordnung nicht zusammenbricht, das durch weise und sorgfältige Arbeit aufgebaut wurde. Unordentliche Elemente, die das Werk zu dieser Zeit kontrollieren wollen, dürfen keinen Freiraum erhalten.
Manche haben den Gedanken verbreitet, dass jedes Gotteskind, je näher wir dem Ende der Zeit kommen, unabhängig von jeder religiösen Organisation agieren wird. Aber mir wurde vom Herrn gezeigt, dass es in dieser Aufgabe kein Spielraum für unabhängiges Handeln gibt. – Testimonies 9, 257-258
Während wir uns der letzten Krise nähern, sollten wir systematischer als bisher vorgehen, statt zu meinen, dass weniger Ordnung und gemeinsames Vorgehen nötig wäre. – Selected Messages 3, 26
Gott hat seine Gemeinde mit besonderer Vollmacht und Kraft ausgerüstet, die niemand ignorieren oder verachten darf. Denn wer dies tut, verachtet Gottes Stimme. – Testimonies 3, 417
Gott hat seiner Gemeinde die größte Macht unter dem Himmel gegeben. Es ist die Stimme Gottes in seinem vereinten Volk als Gemeinde, die Respekt verdient. – Testimonies 3, 451« (Last Day Events, 46-48)

i. »Ich wurde beauftragt, Siebenten-Tags-Adventisten auf der ganzen Welt zu sagen, dass Gott uns als Volk berufen hat, damit wir für ihn ein besonderer Schatz sind. Er hat uns ernannt, damit seine Gemeinde auf Erden völlig vereint ist im Geist und Rat des HERRN der Heerscharen bis ans Ende der Zeit.« (Selected Messages 2, 397)

Suchen wir Gott in ernstem Gebet für die Einheit der Gemeinde, für eine gemeinsame, geistdurchdrungene Ausrichtung auf Mission und einen festen Zusammenhalt der Gemeindestruktur, der die Gemeinde motiviert, Jesu Liebe, seine Rettung und seine drei Engelsbotschaften zu verkündigen! Ermutigen wir die Menschen, ihren Blick auf Jesus, seine Gerechtigkeit und die wahre Anbetung Gottes zu lenken! Beten wir darum, dass alles, was getan wird, nach der Anleitung des Himmels und zur Ehre Gottes geschieht, während wir auf Jesu baldige Wiederkunft warten!

Quelle: news.adventist.org

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